Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossenen Haushaltes.